PMU & Gesundheit – Kontraindikationen einfach erklärt

Permanent Make-up Kontraindikationen – was gilt wirklich als medizinischer Ausschlussgrund? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen, verständlich erklärt.

In diesem Artikel erkläre ich, welche gesundheitlichen Voraussetzungen wichtig sind und worauf Sie unbedingt achten sollten, bevor Sie sich entscheiden.

Soll ich mich für ein Permanent Make-up entscheiden?

Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Seit vielen Jahren beobachte ich eines: Für viele Kundinnen – und sogar für manche Fachleute – wird Permanent Make-up als eine einfache, oberflächliche Behandlung wahrgenommen. Dabei werden wichtige Kontraindikationen oft übersehen oder nicht ernst genommen.

Doch ist es wirklich so einfach?

Die Bedeutung von Informationen über den Gesundheitszustand der Kundin

Permanent Make-up beeinflusst den gesamten Organismus. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Spezialistin vor dem Eingriff genaue Informationen über den Gesundheitszustand der Kundin erhält – etwa zu akuten oder chronischen Erkrankungen, durchgeführten Operationen, eingenommenen Medikamenten und anderen relevanten Faktoren.

Die Entscheidungsfindung – Verantwortungsvoll und individuell

Nach sorgfältiger Anamnese wird gemeinsam entschieden, ob die Behandlung durchgeführt werden kann.
Dieser Schritt ist entscheidend – sowohl für die Sicherheit der Kundin als auch für die professionelle Verantwortung der Fachkraft.

Bitte informieren Sie Ihre Spezialistin immer, wenn Sie bereits früher Permanent Make-up durchführen ließen. Diese Information kann Einfluss auf das Vorgehen und die Wahl der Technik haben.

Es gibt absolute und relative Kontraindikationen

Bei absoluten Kontraindikationen ist die Durchführung von Permanent Make-up streng untersagt.

Relative Kontraindikationen bedeuten, dass die Behandlung nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden kann – etwa mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder auf Empfehlung einer Ärztin oder eines Arztes. In jedem Fall werden mögliche Risiken sorgfältig abgewogen und es werden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

Besondere Aufmerksamkeit bei belasteter Krankengeschichte

Leidet die Kundin an einer chronischen Erkrankung oder kommt es häufig zu Rückfällen, ist besondere Achtsamkeit erforderlich.
Schon bei einem Verdacht auf akute Verschlechterung sollte der Eingriff verschoben werden – bis zur Stabilisierung.

Von PMU, Areola-Dermapigmentierung oder Pigmententfernung ist abzuraten, wenn Begleiterkrankungen instabil oder schwer verlaufen.

In solchen Fällen ist eine ärztliche Rücksprache und die medizinische Einschätzung der Fachkraft besonders wichtig.

Was Sie in diesem Beitrag erwartet

In diesem Beitrag erfahren Sie: welche absoluten und relativen Kontraindikationen es gibt, wie sich chronische Erkrankungen oder Allergien auf den Eingriff auswirken können, warum psycho-emotionale Stabilität eine große Rolle spielt, und wann es ratsam ist, vor der Behandlung eine ärztliche Rücksprache zu halten.

Absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up

Relative Kontraindikationen beim Permanent Make-up

Besondere Fälle beim Permanent Make-up – Kontraindikationen im Fokus

Weitere Kontraindikationen beim PMU

HIV und AIDS

PERMANENT MAKE-UP: Wann ist die Behandlung kontraindiziert?

Tabelle: Absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up

Schwangerschaft, Kontraindikationen

Augenerkrankungen und Permanent Make-up

RELATIVE KONTRAINDIKATIONEN – 50/50: Wann ist Permanent Make-up möglich?

PMU während der Periode – Kontraindikation oder unbedenklich?

HEPATITIS und Permanent Make-up

Psychische Gesundheit & ästhetische Behandlungen

Absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up

Es gibt gesundheitliche Zustände, bei denen die Durchführung von Permanent Make-up strikt kontraindiziert ist.
Das Ignorieren solcher Faktoren kann zu ernsten Komplikationen führen – sowohl für die Kundin als auch für die Spezialistin. Deshalb ist es vor jeder Behandlung besonders wichtig, den allgemeinen Gesundheitszustand sorgfältig zu beurteilenund mögliche Risiken ernst zu nehmen.

Chronische Erkrankungen in der Phase der Dekompensation oder Verschlechterung

Wenn bei der Kundin eine chronische Erkrankung in der akuten Phase oder im Zustand der Dekompensationdiagnostiziert wurde, sollte die Behandlung verschoben oder ganz ausgeschlossen werden.

Dazu zählen unter anderem:
– chronische Herzinsuffizienz,
– akute Verschlechterung bei Asthma bronchiale,
– aktive Hepatitis,
– sowie jede andere Erkrankung, bei der der Körper geschwächt ist und nicht mehr ausreichend auf Belastungen reagieren kann.

In solchen Fällen kann selbst ein minimaler Eingriff in die Haut unerwünschte Reaktionen hervorrufen, die Wundheilung verlangsamen und Komplikationen verursachen.

Akute Infektionen

Jede bakterielle oder virale Infektion in der aktiven Phase stellt eine klare Kontraindikation dar.
Dazu gehören unter anderem:

– Erkältungen und Grippe (z. B. grippale Infekte),
– COVID-19,
– Herpes in der akuten Phase,
– Mandelentzündung und andere Infektionskrankheiten.

In diesen Phasen ist das Immunsystem geschwächt, und das Risiko einer Infektionsausbreitung ist besonders hoch.
Auch wenn die Symptome mild erscheinen, sollte der Eingriff ausnahmslos verschoben werden, bis die vollständige Genesung erreicht ist.


Relevanz innerer Erkrankungen für die Wundheilung und Pigmentannahme

Unabhängig von der Diagnose sollten auch Erkrankungen der inneren Organe und Systeme in die Risikobewertung einbezogen werden:
– Herz-Kreislauf-System,
– Lunge,
– Magen-Darm-Trakt,
– Harnsystem.

Diese Zustände können die Wundheilung verlangsamen, die Pigmentaufnahme verändern und den gesamten Regenerationsprozess negativ beeinflussen.


Systemische Erkrankungen und Belastung für den Körper

Permanent Make-up kann – auch wenn es als minimalinvasiv gilt – eine Belastung für den Organismus darstellen. Dies gilt insbesondere bei:

– Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,
– Lungenkrankheiten,
– funktionellen Störungen des Magen-Darm-Trakts,
– chronischen Erkrankungen der Nieren oder Leber.

Selbst bei stabiler Symptomatik oder in Remission können diese Erkrankungen die Heilung beeinträchtigen oder zu einem instabilen Farbergebnis führen.
In solchen Fällen ist eine vorherige ärztliche Beratung unbedingt erforderlich.


Weitere schwerwiegende Erkrankungen – besondere Vorsicht geboten

Mit besonderer Vorsicht – und in manchen Fällen mit vollständigem Verzicht auf die Behandlung – sollte man bei Kundinnen vorgehen, die folgende Diagnosen haben:

– Asthma bronchiale in instabiler Phase,
– unkontrollierter Bluthochdruck,
– durchgemachte Schlaganfälle oder Herzinfarkte,
– koronare Herzkrankheit (KHK),
– Herzrhythmusstörungen, Angina pectoris, angeborene oder erworbene Herzfehler,
– chronische Erkrankungen der Leber und Nieren,
– aktive Hauterkrankungen wie Ekzeme, Psoriasis oder Neurodermitis.

In solchen Situationen kann der Körper auf die zusätzliche Belastung unangemessen reagieren, und die Hautreaktion auf Pigmente kann unvorhersehbar sein. Das Risiko von Komplikationen und einer fehlerhaften Heilung ist deutlich erhöht.


Ausnahmefälle – mit ärztlicher Zustimmung und besonderer Vorsicht

In einzelnen Fällen ist eine Pigmentierung im Bereich auffälliger Hautveränderungen möglich – aber nur dann, wenn die Hautveränderung aus ärztlicher Sicht ungefährlich ist und eine klare Zustimmung vorliegt.
Die Arbeit erfolgt dann mit größter Vorsicht, unter Einhaltung höchster hygienischer Standards und unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustands.


Aus der Praxis

In meiner Arbeit hatte ich Kundinnen mit leichten vaskulären Veränderungen im Lippenbereich, bei denen ich nach ärztlicher Rücksprache und Risikoabschätzung eine sanfte Pigmentierung durchgeführt habe.
Es gab aber auch eine Situation, in der ich den Eingriff ablehnen musste – aufgrund einer ärztlichen Diagnose im Bereich der Augenlider. In diesem Fall war es aus fachlicher Sicht nicht möglich, den Eingriff sicher und präzise durchzuführen.


Solche Fälle erfordern immer eine sorgfältige Beurteilung und gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten.
Verantwortung, Fachkompetenz und Respekt vor dem Körper der Kundin stehen bei jedem Eingriff an erster Stelle.

Relative Kontraindikationen beim Permanent Make-up

Fortgeschrittene chronische Erkrankungen

Auch ohne akute Symptome kann eine fortgeschrittene chronische Erkrankung eine relative Kontraindikation sein – besonders bei systemischer Behandlung.
In solchen Fällen ist Permanent Make-up nicht zu empfehlen, da der Gesundheitszustand die Wundheilung erschwertund das Ergebnis unvorhersehbar verändern kann..


Hautveränderungen und spezielle Hautstrukturen

Permanent Make-up sollte nicht auf bestimmten Hautveränderungen durchgeführt werden – dazu zählen:

Besenreiser und Teleangiektasien, Angiome (Blutschwämmchen), Muttermale, Pigmentflecken und andere auffällige Hautstrukturen,
die das saubere und sichere Arbeiten erschweren oder das Farbergebnis verfälschen können.

In solchen Bereichen wird die Pigmentierung entweder ausgelassen oder sehr vorsichtig umgangen.

Nur bei eindeutigem ärztlichem Einverständnis und wenn die betreffende Hautveränderung medizinisch unbedenklich ist, kann eine sanfte Pigmentierung in der betroffenen Zone erwogen werden – stets unter höchsten Sicherheitsstandards und mit individueller Risikoabwägung.

Besondere Fälle beim Permanent Make-up – Kontraindikationen im Fokus

Autoimmunerkrankungen

Bei Kundinnen mit Autoimmunerkrankungen wie Rheuma, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, Sklerodermie und ähnlichen Krankheitsbildern richtet sich das Immunsystem gegen körpereigene Strukturen.

Dieser Zustand kann den Heilungsprozess erheblich beeinflussen und die Stabilität des Pigments im Gewebebeeinträchtigen. Eine sorgfältige Risikoabwägung und ggf. eine Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt sind hier besonders wichtig.


Epilepsie

Epilepsie gilt als absolute Kontraindikation für Permanent Make-up – aufgrund des Risikos eines Anfalls während oder unmittelbar nach der Behandlung.

Auch wenn über längere Zeit keine Anfälle aufgetreten sind, können Antiepileptika die Reaktion des Körpers auf den Eingriff beeinflussen. Aus Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Kundin sollte in solchen Fällen auf die Behandlung verzichtet oder eine ärztliche Freigabe eingeholt werden.

Weitere Kontraindikationen beim Permanent Make-up

Tuberkulose und sexuell übertragbare Erkrankungen

Tuberkulose und sexuell übertragbare Krankheiten (z. B. Syphilis, Gonorrhoe) gelten als Kontraindikationen – wegen möglicher Ansteckung und hoher Komplikationsgefahr.
Viele Betroffene nehmen hormonelle oder immunsuppressive Medikamente ein. Diese stören die Wundheilung und behindern die Pigmentaufnahme.
Das Ergebnis kann instabil sein: Das Pigment bleibt nicht dauerhaft oder baut sich ungleichmäßig ab.


WICHTIG ZU BEACHTEN: Epilepsie ist eine absolute Kontraindikation

Auch wenn seit Jahren kein Anfall aufgetreten ist: Epilepsie bleibt medizinisch strikt kontraindiziert.
Bereits die Einnahme von Antiepileptika zeigt:

Das Nervensystem reagiert empfindlich – und das Risiko für unvorhersehbare Reaktionen steigt.

Liebe Kundinnen und Kolleginnen:
Schon leichter Schmerz, Anspannung oder starkes Licht im Gesicht können einen Anfall auslösen.
Bitte nehmen Sie dieses Risiko ernst.


Tuberkulose und sexuell übertragbare Krankheiten – klare Ausschlussgründe

Permanent Make-up ist in diesen Fällen nicht erlaubt.
Gesundheit und Sicherheit gehen vor – für Sie und für die behandelnde Fachkraft.

HIV und AIDS – Kontraindikationen für Permanent Make-up

Die Entscheidung, bei HIV-positiven Kundinnen oder Menschen mit AIDS kein Permanent Make-up durchzuführen, hat nichts mit Angst vor Ansteckung zu tun – sondern mit Verantwortung und medizinischer Vorsicht.

Viele Fachkräfte lehnen eine Behandlung nicht aus Sorge um die eigene Gesundheit ab, sondern weil sie sich der potenziellen Risiken für die betroffene Person bewusst sind.

Bei HIV und insbesondere bei AIDS ist das Immunsystem stark geschwächt. Dadurch ist die betroffene Person besonders anfällig für sekundäre bakterielle oder virale Infektionen, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstehen können.
Permanent Make-up ist ein minimalinvasiver Eingriff in die Haut – und somit potenziell ein zusätzlicher Risikofaktor für Komplikationen.

Aus medizinischer Sicht wird daher von einer Pigmentierung bei HIV-positiven oder AIDS-erkrankten Personen abgeraten.
Diese Entscheidung dient nicht nur dem hygienischen Schutz, sondern vor allem dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Kundin.

PERMANENT MAKE-UP: Wann ist die Behandlung kontraindiziert?

Absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up

(Zustände, bei denen eine Behandlung strikt ausgeschlossen ist)

Vor der Behandlung müssen bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden, bei denen selbst kleine Hautverletzungen riskant sind.
Hier finden Sie eine Übersicht über medizinische Situationen, in denen Permanent Make-up nicht erlaubt ist.


Blutgerinnungsstörungen (Koagulopathien, Hämophilie)

Erkrankungen des hämostatischen Systems – wie Hämophilie oder andere Koagulopathien – gehen mit einem hohen Risiko unkontrollierter Blutungen einher.
Bereits kleinste Hautverletzungen während des Eingriffs können zu starken Einblutungen und schwerwiegenden Komplikationen führen.
Eine Behandlung ist bei diesen Erkrankungen kontraindiziert.


Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Dazu gehören:
– chronische Herzinsuffizienz,
– koronare Herzkrankheit (KHK),
– Herzrhythmusstörungen, Angina pectoris und andere Arrhythmien.

Diese Erkrankungen erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf-Komplikationen – etwa durch Stress, Schmerz oder Lokalanästhetika. In Ausnahmefällen ist eine Behandlung ohne Betäubung möglich – aber nur nach Rücksprache mit einem Kardiologen.


Blut- und blutbildende Erkrankungen (einschließlich Leukämien)

Leukämien und Lymphome stören die Blutbildung, schwächen das Immunsystem und erhöhen die Blutungsgefahr.
Die Haut ist empfindlicher, Infektionen treten leichter auf, die Heilung verläuft oft verzögert.
Eine Behandlung ist erst nach abgeschlossener Therapie und stabiler Remission möglich


Einnahme von Antikoagulanzien und Thrombozytenaggregationshemmern

Gerinnungshemmende Medikamente wie Warfarin, Acetylsalicylsäure oder Clopidogrel erhöhen das Risiko für:
– subkutane Einblutungen,
– verlängerte Wundheilung,
– Infektionen der Haut.

Vor dem Eingriff sollte die Möglichkeit eines vorübergehenden Absetzens mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Ein eigenmächtiges Absetzen der Medikamente ist strengstens untersagt.


Zustand nach Chemotherapie oder immunsuppressiver Therapie

Chemotherapie beeinträchtigt die Immunabwehr und die Regeneration der Haut nachhaltig.
Auch nach Abschluss der Therapie kann das Immunsystem längere Zeit geschwächt sein.
Empfohlen wird eine ärztliche Freigabe und die Abklärung des Immunstatus vor dem Eingriff.


Neigung zur Keloidbildung

Keloide sind pathologische Narbenbildungen, die selbst nach kleinsten Hautverletzungen entstehen können.
Bei entsprechender Veranlagung ist eine Pigmentierung nicht zu empfehlen, da kosmetische oder funktionelle Komplikationen nicht auszuschließen sind.


Aktive onkologische Erkrankungen

Während einer aktiven Krebserkrankung sollten keine hautverletzenden Eingriffe durchgeführt werden.
Eine Stimulation im Bereich des Tumors kann das Zellwachstum oder die Ausbreitung bösartiger Zellen fördern.
In der Remission sollte eine individuelle Absprache mit dem Onkologen erfolgen.


Epilepsie

Epilepsie stellt eine absolute Kontraindikation dar – aufgrund des Risikos plötzlicher Krampfanfälle, Bewusstseinsverlusts oder unkontrollierter Körperreaktionen auf Schmerzreize oder emotionale Belastung.
Auch bei langer Anfallsfreiheit und medikamentöser Stabilisierung ist die Durchführung eines Permanent Make-ups nicht zu verantworten.

Ein verantwortungsvoller Fachprofi wird in solchen Fällen aus Fürsorge für die Kundin auf den Eingriff verzichten.


Autoimmunerkrankungen

Dazu zählen:
– systemischer Lupus erythematodes (SLE),
– Vaskulitiden,
– Sklerodermie u. a.

Diese Erkrankungen gehen mit chronischer Entzündung und gestörter Immunregulation einher. Das kann:
– die Wundheilung verlangsamen,
– die Pigmentaufnahme instabil machen,
– das Ergebnis unvorhersehbar beeinflussen.

Ohne ausdrückliche ärztliche Zustimmung sollte keine Behandlung erfolgen.


Insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ 1

Bei Typ-1-Diabetes sind Stoffwechsel und Immunabwehr gestört. Das erschwert:

die Gewebeepithelisierung, die Pigmentintegration, die Infektionsprophylaxe.

In seltenen Fällen, bei stabiler Blutzuckereinstellung und mit Zustimmung des behandelnden Diabetologen,

kann die Behandlung durch eine erfahrene Fachkraft unter strenger Hygienekontrolle erfolgen.


HIV und AIDS

Die durch HIV/AIDS verursachte Immunschwäche erhöht das Risiko für Komplikationen nach invasiven Eingriffen erheblich.
Selbst bei strikter Einhaltung aller Hygienestandards kann es zu:
– sekundären bakteriellen Infektionen,
– schlechter Wundheilung,
– instabiler Pigmentaufnahme kommen.

Zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen wird eine Pigmentierung nicht empfohlen.


Akute Erkrankungen und Dekompensation chronischer Zustände

Bei jedem akuten Krankheitsschub oder einer Dekompensation chronischer Erkrankungen ist der Organismus geschwächt und nicht bereit für äußere Reize.
Selbst ein leichter Eingriff kann den Allgemeinzustand verschlechtern oder Komplikationen hervorrufen.

Vor jeder Behandlung muss sichergestellt sein, dass:
– das Grundleiden kompensiert oder in Remission ist,
– keine akuten Infektionen vorliegen,
– das Immunsystem stabil funktioniert.

Tabelle: Absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up

KontraindikationBegründung / Risiko
Blutgerinnungsstörungen (z. B. Hämophilie, Koagulopathien)Hohes Risiko unkontrollierbarer Blutungen selbst bei minimalen Hautverletzungen
Schwere Herz-Kreislauf-ErkrankungenGefahr von Kreislaufversagen, Arrhythmien oder Komplikationen unter Stress oder Schmerz
Hämatologische Krebserkrankungen (Leukämien, Lymphome)Geschwächtes Immunsystem, gestörte Wundheilung, hohes Infektionsrisiko
Antikoagulation / ThrombozytenaggregationshemmerErhöhtes Risiko für Hämatome, Infektionen und verzögerte Heilung
Zustand nach Chemotherapie oder ImmunsuppressionEingeschränkte Regeneration, potenzielle Spätreaktionen des Gewebes
Neigung zur KeloidbildungGefahr ästhetisch und funktionell ungünstiger Narbenbildung nach Hautverletzungen
Aktive KrebserkrankungRisiko der Reizung tumorösen Gewebes oder Förderung des Wachstums
EpilepsieGefahr eines Krampfanfalls durch Schmerz, Stress oder Lichtreiz
Autoimmunerkrankungen (z. B. Lupus, Sklerodermie)Unvorhersehbare Hautreaktionen, instabile Pigmentaufnahme, gestörte Heilung
Diabetes Typ 1 (insulinpflichtig)Verzögerte Epithelisierung, Infektionsrisiko, gestörte Pigmenteinlagerung
HIV / AIDSStark geschwächtes Immunsystem, Risiko sekundärer Infektionen und schlechter Heilung
Akute Infektionen / Dekompensation chronischer KrankheitenOrganismus nicht belastbar, hohe Komplikationsrate selbst bei kleinen Eingriffen

Permanent Make-upSchwangerschaftKontraindikationen

Darf man während der Schwangerschaft Permanent Make-up machen lassen?
Diese Frage ist unter Fachleuten bis heute umstritten und hängt stark vom individuellen Gesundheitszustand ab.
Medizinische und ethische Überlegungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Die meisten Ärzt*innen empfehlen, während der Schwangerschaft auf PMU zu verzichten, da mögliche Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können.


1. Physiologische Veränderungen während der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft durchläuft der weibliche Körper tiefgreifende Veränderungen:
– hormonelle Schwankungen,
– verstärkte Durchblutung und erhöhte Gefäßdurchlässigkeit,
– erhöhte Hautempfindlichkeit und Neigung zu allergischen Reaktionen.

Diese Faktoren können sich auswirken auf:
– die Unvorhersehbarkeit des Ergebnisses,
– eine verzögerte oder ungewöhnliche Wundheilung,
– ein erhöhtes Risiko für Schwellungen oder Gewebereizungen.


2. Mögliche Auswirkungen auf das ungeborene Kind

Obwohl es bislang keine eindeutigen Beweise für eine schädliche Wirkung von Pigmenten auf den Fötus gibt, lässt sich ein Risiko nicht vollständig ausschließen.
Zu beachten sind:
– mögliche allergische Reaktionen der Mutter,
– das potenzielle Eindringen einzelner Substanzen über die Hautbarriere.

Daher wird während der Schwangerschaft – insbesondere im ersten Trimester – vom Einsatz nicht zertifizierter Präparateörtlicher Betäubungsmittel oder aggressiver Wirkstoffe dringend abgeraten.


3. Ethische Verantwortung von Fachkräften und Kundinnen

Kosmetikerinnen, PMU-Artists und Ärztinnen tragen eine besondere ethische Verantwortung, wenn sie mit schwangeren Kundinnen arbeiten.
Wichtig ist:
– eine ehrliche Aufklärung über mögliche Risiken,
– ein einfühlsames Gespräch,
– die Möglichkeit für die Kundin, eine informierte und sichere Entscheidung zu treffen – idealerweise nach Rücksprache mit der Gynäkologin oder Hebamme.


4. Persönliche Erfahrung und individuelle Einschätzung

Ich möchte offen meine persönliche Erfahrung teilen:
Ich habe einigen wenigen Kundinnen während der Schwangerschaft Permanent Make-up durchgeführt – nur bei stabilem Allgemeinzustand und ausschließlich in der Frühschwangerschaft.

In späteren Schwangerschaftsmonaten wird der Eingriff meist unpraktisch – allein das lange Liegen auf dem Rücken ist durch den wachsenden Bauch oft unangenehm.

Mein Fazit:
Wenn die Behandlung einfühlsam, unter hygienischen Bedingungen und mit Zustimmung des Arztes erfolgt – und die Kundin sich bewusst dafür entscheidet –, ist sie in bestimmten Fällen möglich.
Jede Situation sollte jedoch individuell und mit größter Verantwortung beurteilt werden.

Augenerkrankungen und Permanent Make-up – Kontraindikationen & Vorsichtsmaßnahmen

Augenerkrankungen stellen eine ernsthafte Kontraindikation für die Durchführung eines Permanent Make-ups dar – insbesondere bei Neigung zu entzündlichen Erkrankungen wie z. B. Konjunktivitis (Bindehautentzündung).

Woran erkennt man eine Konjunktivitis beim Kunden?
Typische Symptome einer viralen Konjunktivitis sind:

Rötung der Augen

Tränenfluss

Juckreiz und Brennen

Schwellung der Augenlider

Fremdkörpergefühl („Sand in den Augen“)

Allgemeines Unwohlsein: Fieber, Müdigkeit, Gliederschmerzen

Atemwegssymptome wie Husten und verstopfte Nase

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass in manchen Fällen ein Lid-Permanent-Make-up bei Personen mit wiederkehrender Konjunktivitis empfohlen werden kann – vorausgesetzt, der Kunde ist zum Zeitpunkt der Behandlung völlig gesund.
Die Pigmentierung kann in solchen Fällen den Bedarf an dekorativer Kosmetik verringern und dadurch das Risiko weiterer Reizungen und Entzündungen der Bindehaut minimieren.

Vor einer Behandlung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei allergischer Konjunktivitis, die häufig durch Unverträglichkeiten gegenüber Kosmetikprodukten ausgelöst wird, empfiehlt sich ein Hauttest.
    So kann vorab festgestellt werden, ob eine allergische Reaktion auf Pigmente oder andere Substanzen auftreten könnte.
  • Bei infektiöser Konjunktivitis ist eine Konsultation mit einem Augenarzt erforderlich, um geeignete Augentropfen zu verschreiben und die Ursache abzuklären.

Zusätzlich ist es entscheidend, dass die Schleimhaut der Augen zum Zeitpunkt der Behandlung vollkommen gesundist.
Anzeichen von Reizung oder Entzündung erfordern eine Verschiebung des Termins bis zur vollständigen Genesung.

Nur bei gesunden Augen kann eine Lidpigmentierung sicher und verantwortungsvoll durchgeführt werden.

RELATIVE KONTRAINDIKATIONEN – 50/50: Wann ist Permanent Make-up möglich?

Vollständig gesunde Menschen sind heutzutage selten. Deshalb gibt es eine Reihe von relativen Kontraindikationen, bei denen die Entscheidung über die Durchführung eines Permanent Make-ups individuell getroffen werden muss – in etwa 50/50. Dabei sind strenge Hygieneregeln, eine sorgfältige Desinfektion und eine Analyse möglicher Komplikationen besonders wichtig.

Wenn sich die Kundin oder der Kunde wohlfühlt und keine akuten Beschwerden vorliegen, kann die Behandlung durchgeführt werden – jedoch unter verstärkter Aufmerksamkeit für den allgemeinen Zustand der Person.


Allergische Reaktionen

Viele Menschen leiden unter Allergien – z. B. gegen Tierhaare, Pollen, Medikamente, Hausstaub oder Kälte. In solchen Fällen gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Personen mit Pollenallergie wird empfohlen, Permanent Make-up nicht im Frühjahr durchführen zu lassen.

Eine Allergietestung vor der Behandlung ist ratsam, um sicherzustellen, dass keine Reaktion auf die verwendeten Pigmente oder andere Substanzen auftritt.


Kälteallergie (Kälteurtikaria)

Kundinnen und Kunden mit einer sogenannten Kälteallergie sollten in der Winterzeit auf Permanent Make-up verzichten.

Vorbeugend wird empfohlen, bereits ein bis zwei Tage vor dem Eingriff mit der Einnahme von Antihistaminika zu beginnen, in Einzelfällen auch mit kortisonhaltigen Präparaten.

Viele Allergiker wissen selbst genau, welche Medikamente und Dosierungen ihnen bei Bedarf helfen.
Bei Unsicherheiten sollte die Behandlung bis zur Rücksprache mit einem Arzt verschoben werden.
Wir empfehlen in solchen Fällen dringend eine Konsultation bei einer*m Allergologen oder Immunologen sowie die Durchführung entsprechender Tests und Therapien.


Kreislaufprobleme, niedriger Blutdruck, Ohnmachtsneigung

Behandlungen sind grundsätzlich möglich, aber derdie Behandlerin muss informiert sein und auf eventuelle Zwischenfälle vorbereitet werden.
Die Behandlung erfolgt in solchen Fällen ohne Anästhesie, wobei der psychisch-emotionale Zustand der Kundin besonders wichtig ist.


Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen

Permanent Make-up wird stets in einer leicht aufgerichteten Position durchgeführt, um den Blutfluss zum Kopf zu reduzieren und Schwellungen zu minimieren.


Schilddrüsenerkrankungen – z. B. bei Hyperthyreose (Thyreotoxikose)

Bei einigen Schilddrüsenerkrankungen ist Permanent Make-up nicht grundsätzlich ausgeschlossen, bedarf jedoch einer individuellen ärztlichen Abklärung.

Thyreotoxikose ist eine Überfunktion der Schilddrüse mit erhöhter Herzfrequenz –
in diesem Fall ist die Anwendung von Lokalanästhetika strengstens untersagt.


Diabetes mellitus

Diabetes ist heutzutage keine absolute Kontraindikation mehr.
Allerdings gelten klare Bedingungen:

  • Typ-1-Diabetes (insulinabhängig) gilt als absolute Kontraindikation.
  • Typ-2-Diabetes, bei dem der Blutzucker durch Medikamente und Diät kontrolliert wird, erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung – nur durch erfahrene Spezialist*innen.

Der Blutzuckerspiegel muss zum Zeitpunkt der Behandlung stabil sein.
Fortgeschrittene Stadien der Erkrankung oder gestörte Wundheilung sind ein Warnzeichen.

Wichtig ist die Frage: Wie heilen Wunden bei diesem Kunden?
Gibt es Neigung zu bakteriellen Infektionen oder eitrigen Hautausschlägen, ist Vorsicht geboten – das spricht für ein geschwächtes Regenerationsvermögen.
In solchen Fällen wird Permanent Make-up nicht empfohlen.


Weitere relative Kontraindikationen

Bei nicht infektiösen Erkrankungen der Leber, Nieren oder des Verdauungstrakts muss berücksichtigt werden, dass diese Organe für die Ausscheidung von Toxinen zuständig sind.
Funktionseinschränkungen können daher allergische Reaktionen verstärken – auch auf Medikamente oder Pigmente.


Hauterkrankungen (z. B. Akne, Rosazea)

Bei entzündlichen Hauterkrankungen wie Akne oder Rosazea während eines akuten Schubs sollte die Behandlung auf einen späteren Zeitpunkt nach dermatologischer Therapie verschoben werden.


Kein Permanent Make-up bei:

  • Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Akuten Virusinfektionen (z. B. grippaler Infekt, Fieber)
  • Erkältungssymptomen oder grippeähnlichem Zustand

Wiederkehrende Herpesausbrüche (Lippenbereich)

Kundinnen, die zu Herpes neigen, sollten vor einer Lippenbehandlung eine prophylaktische antivirale Therapiedurchlaufen.
Permanent Make-up an den Lippen kann bei diesen Personen sogar hilfreich sein – da der Verzicht auf Lippenstifte nach der Pigmentierung das Risiko weiterer Reizungen und Infektionen senken kann.

Detaillierte Informationen zum Thema Herpes und Lippen-Permanent-Make-up finden Sie in einem separaten Artikel auf meiner Webseite.

PMU während der Periode – Kontraindikation oder unbedenklich?

– darüber habe ich einen eigenen Artikel geschrieben, damit meine Kundinnen diese wichtige Information direkt nachlesen können

HEPATITIS und Permanent Make-up

Hepatitis B und C gelten heute nicht mehr als absolute Kontraindikationen für Permanent Make-up, vorausgesetzt, die Kundin oder der Kunde befindet sich in einem stabilen Gesundheitszustand und es liegt keine aktive Krankheitsphase vor.

Die Entscheidung über die Durchführung der Behandlung muss jedoch individuell und mit großer Verantwortung getroffen werden.

Wichtige Hinweise für Kund*innen mit Hepatitis

Viele Menschen wissen nicht, dass sie mit Hepatitis infiziert sind – die Viren können über Blut übertragen werden und über lange Zeit symptomfrei bleiben.

Permanent-Make-up-Studios sind verpflichtet, stets unter der Annahme zu arbeiten, dass jede Kundin und jeder Kunde potenziell infektiös sein könnte.
Dieses Prinzip ist Teil der gesetzlich verankerten Hygienestandards in Deutschland und Polen, ähnlich wie in Tattoo- oder Zahnarztpraxen.

In der akuten Phase der Erkrankung, z. B. bei aktivem viralen Schub, sowie bei schweren Komplikationen wie Leberzirrhose, ist Permanent Make-up streng kontraindiziert.

Personen mit chronischer Hepatitis haben oft ein geschwächtes Immunsystem und eine verminderte Geweberegeneration, was das Risiko von Entzündungen, verzögerter Heilung und anderen Komplikationen deutlich erhöht.

Wann ist eine Behandlung möglich?

Wenn sich die betroffene Person in einem stabilen Zustand befindet, keine aktiven Symptome bestehen und alle hygienischen Anforderungen erfüllt werdenkann die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

Derdie Behandlerin muss vor dem Eingriff:

  • eine gründliche Anamnese durchführen,
  • den allgemeinen Gesundheitszustand der Kundin oder des Kunden bewerten,
  • und über mögliche Risiken und Besonderheiten aufklären.

Nur auf dieser Basis kann entschieden werden, ob eine sichere Durchführung des Permanent Make-ups möglich ist.

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Zusätzliche Fachinformation: Hepatitis & Permanent Make-up

Nach aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gilt:

„Bei ansteckenden Krankheiten wie akuter Hepatitis B oder C ist die Durchführung körpernaher kosmetischer Maßnahmen wie Tätowierung oder Permanent Make-up nicht zulässig.“
(Quelle: RKI, Hygieneleitlinien für nichtärztliche invasive kosmetische Maßnahmen, § 4 IfSG)

Chronische Hepatitis in kompensierter Form (d. h. ohne akuten Schub, bei stabilem Allgemeinzustand) gilt nicht als absolute Kontraindikation, sofern:

eine ausführliche Anamnese erfolgt,

keine Leberzirrhose vorliegt,

keine erhöhte Infektionsgefahr besteht,

und derdie Kundin über mögliche Risiken aufgeklärt wurde.

In jedem Fall sind strikte Hygienemaßnahmen einzuhalten:
Einwegnadeln, Flächendesinfektion, Schutzkleidung und sterile Arbeitsweise sind zwingend vorgeschrieben (analog zu Tätowierstudios).


Quellen und Nachweise:

Psychische Gesundheit & ästhetische Behandlungen

Der psychische Zustand der Kundin ist kein nebensächlicher Faktor – im Gegenteil:
Er beeinflusst maßgeblich das Wohlbefinden während der Behandlung, das Schmerzempfinden, sowie – ganz wesentlich – die Wahrnehmung des Ergebnisses.

Permanent Make-up ist nicht nur eine Technik zur Verschönerung, sondern auch ein Instrument, das Selbstwertgefühl, innere Stärke und Lebensfreude beeinflussen kann.
Doch jede ästhetische Entscheidung sollte reif, ausgeglichen und gut durchdacht sein – sowohl seitens der Kundin als auch desder Spezialistin.


Wann ist besondere Achtsamkeit erforderlich?

Psychische Zustände wie:

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Körperdysmorphe Störungen (KDS / Dysmorphophobie)

können die Entscheidung über eine ästhetische Behandlung erheblich beeinflussen.
Betroffene erleben häufiger Stress, Unsicherheit, überhöhte Erwartungen oder bewerten das Ergebnis selbst bei objektiv gelungener Arbeit überkritisch.

Auch eine erhöhte Schmerzempfindlichkeit oder Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Nachpflege können auftreten – als Folge eines instabilen psychischen Zustands.


Was ist für die Fachkraft wichtig?

Eine guter PMU-Spezialistin arbeitet nicht nur mit der Haut, sondern auch mit der Seele des Menschen.
Ein offenes Gespräch, ein sensibler Umgang, das realistische Besprechen von Erwartungen und eine ruhige Begleitung durch alle Phasen der Behandlung sind entscheidend – besonders bei Kund
innen mit Ängsten oder psychischen Belastungen.

Manchmal ist es besser, den Termin zu verschieben, der Person Raum zum Nachdenken zu geben oder – falls notwendig – eine Beratung durch einen erfahrenen Psychologin oder Psychotherapeutin zu empfehlen.

Individueller Kontakt mit jeder Kundin

Jede Geschichte ist einzigartig.
Deshalb biete ich bei MILLECENTA persönliche Beratung – online oder vor Ort.

Wenn Sie unsicher sind, noch Fragen haben oder in meinem Artikel keine passende Antwort gefunden haben,
hinterlassen Sie gerne einen anonymen Kommentar – ich helfe Ihnen so gut ich kann.